Ihre Urlaubsberaterin

Jurgie Gloria-Possehl
Tel. 040 23490680
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Allgemeine GeschäftsbedingungenFly to paradise (im folgenden ftp genannt) tritt ausschließlich als Vermittler einzelner Beförderungsleistungen (z.B. Flüge oder Bahnpassagen), sonstiger touristischer Einzelleistungen (z.B. Hotelübernachtungen, Mietwagen) auf. Im Falle einer Buchung kommt der die Reise/Leistung betreffende Vertrag ausschließlich zwischen Ihnen und dem jeweiligen Reiseveranstalter/Leistungsträger zustande. Die nachfolgenden Bedingungen gelten daher ausschließlich für unsere Vermittlungstätigkeit und haben keinerlei Einfluss auf die Bedingungen, zu denen die vermittelten Reisen/Leistungen erfolgen. Auf die entsprechenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Reiseveranstalter oder Leistungsträger wird insoweit verwiesen. Soweit Leistungen ausländischer Unternehmer (Leistungsträger, Reiseveranstalter) vermittelt werden, kann für diese Reise-/Leistungsverträge auch ausländisches Recht zur Anwendung gelangen. 1. VertragsabschlussIhr Auftrag an uns, eine Beförderung oder eine sonstige touristische Leistung zu besorgen, kann schriftlich, mündlich, per Telefax oder über Online-Dienste erfolgen. Mit der Annahme Ihrer schriftlichen, telefonischen, per Online - Dienste getätigten oder persönlichen Buchung durch ftp kommt zwischen Ihnen und ftp ein Vermittlungsvertrag zustande. Die Annahme des Buchungsauftrages durch das ftp kann schriftlich, mündlich, per Telefax oder über Online-Dienste erfolgen. Mit der Anmeldung weiterer Reiseteilnehmer/innen verpflichten Sie sich, für deren Vertragspflichten (insbesondere für die Bezahlung des Reisepreises) sowie für Ihre eigenen Verpflichtungen einzustehen. Die vertraglichen Vereinbarungen und die hier aufgeführten "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" gelten für alle Reiseteilnehmer. Die vertragliche Pflicht von ftp ist die ordnungsgemäße Vermittlung der gebuchten Beförderungsleistungen oder der gebuchten einzelnen touristischen Leistungen. Die Erbringung der gebuchten Leistungen als solche ist nicht Bestandteil der Pflichten von ftp. 2. Haftung von ftp als VermittlerDie Angaben über vermittelte Beförderungen oder vermittelte touristische Leistungen beruhen ausschließlich auf den Angaben der verantwortlichen Leistungsträger ftp gegenüber, sie stellen keine eigene Zusicherung von ftp gegenüber dem Reiseteilnehmer dar. Die Haftung von ftp erstreckt sich auf die sorgfältige Auswahl des jeweiligen Veranstalters oder Leistungsträgers, die einwandfreie Besorgung von Leistungen einschließlich einer entsprechenden Information des Kunden und Aushändigung der Reisedokumente, die Weiterleitung von Anzeigen, Willenerklärungen und Zahlungen zwischen Kunden und vermitteltem Unternehmen und umgekehrt. Ftp haftet nicht für die Erbringung der von ihm vermittelten bzw. besorgten Leistungen der Reiseveranstalter/ Leistungsträger. 3. Umbuchung / StornierungSie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise/Leistung zurücktreten, wobei wir darauf hinweisen, dass bis zu 100 % des Reisepreises erhoben werden (siehe die entsprechenden Vorgaben) : Bis zu 4 Wochen vor Reiseantritt - 50 % des Gesamtpreises Bis zu 3 Wochen vor Reiseantritt - 60 % des Gesamtpreises Bis zu 2 Wochen vor Reiseantritt - 80 % des Gesamtpreises Bis zu 1 Woche vor Reiseantritt - 98 % des Gesamtpreises Ab 1 Tag vor Reiseantritt - 100 % des Gesamtpreises
4. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen-, und GesundheitsbestimmungenAls bekannt wird vorausgesetzt, dass für Reisen ins Ausland in der Regel ein gültiger Reisepass erforderlich ist. Im Rahmen seiner gesetzlichen und vertraglichen Informationspflicht erteilt ftp Ihnen über die jeweiligen darüber hinausgehenden ausländischen Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen gewissenhaft Auskunft, soweit diese in Deutschland in Erfahrung gebracht werden können. Für die Einhaltung dieser Bestimmungen ist der Reisende jedoch selbst verantwortlich. Kosten und Nachteile, die Ihnen aus der Nichteinhaltung von Bestimmungen entstehen, gehen zu Ihren Lasten, es sei denn, sie sind durch eine schuldhafte Falsch- oder Fehlinformation von ftp bedingt. Soweit von ftp zu den oben genannten Bestimmungen Auskünfte erteilt werden, gehen wir davon aus, dass der Teilnehmer deutscher Staatsbürger ist, sofern uns eine andere Staatsbürgerschaft vom Teilnehmer nicht mitgeteilt wird. Ftp haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Anmeldende/Reisende ftp nicht mit der Besorgung beauftragt hat. 5. ZahlungBei allen von ftp vermittelten Reisen und Reiseleistungen muss die Zahlung vor Reiseantritt und spätestens bei Aushändigung der Unterlagen erfolgen. Ohne vorherige Bezahlung oder Bezahlung bei Abholung der Unterlagen kann kein Versand oder die Aushändigung der Unterlagen erfolgen. Ob und in welcher Höhe eine Anzahlung erforderlich und wann diese fällig ist, wird auf der Buchungsbestätigung gesondert angegeben. Bei Linienflugtickets ist die Zahlungsfrist Grundlage für die Ticketausstellung. Bei Terminen die bei der Buchung über 21 Tage in der Zukunft liegen ist die Zahlungsfrist 3 Tage (einschließlich Sonn. und Feiertagen). Bei Abflugtermine innerhalb der nächsten 21 Tage muss die Zahlung am gleichen Tag bzw. nach 17.00 Uhr am darauf folgenden Tag bis 12.00 Uhr als Bankbestätigte Überweisung zur Ticketausstellung vorliegen. Oder als Bar-Zahlung bei einer unserer Agenturstellen vorliegen. Bei Chartertickets gelten die normalen Zahlungsbedingungen der jeweiligen Veranstalter. Es werden in der Regel E- Tickets ausgestellt, diese sollten Sie ausdrucken und bei Reiseantritt bei sich führen ! 6. Pflichten des KundenWir weisen Sie darauf hin, dass die Geschäftsbedingungen der Fluggesellschaften besondere Pflichten des Kunden begründen, insbesondere die Einhaltung der Eincheckzeiten (Zeitpunkt des Eintreffens am Flugschalter) sowie, insbesondere bei Sonder -und Charterflügen, die Pflicht, sich Rück -und Weiterflüge von der Fluggesellschaft innerhalb einer von dieser angegebenen Frist rückbestätigen zu lassen. Bei Nichteinhaltung solcher Obliegenheiten des Kunden droht ein Verlust des Beförderungsanspruchs, ohne Anspruch auf (Teil-) Rückerstattung des Flugpreises. Bei Gepäckverlust oder Gepäckschaden ist nach den nationalen und internationalen Bestimmungen eine sofortige Anzeige bei der Fluggesellschaft vorgeschrieben. Ohne dies droht der Verlust von Ersatzansprüchen. 7. HaftungsbeschränkungFür Schäden im Zusammenhang mit der Vermittlungstätigkeit, gleich aus welchem Rechtsgrund, haftet ftp nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haftet ftp nur, sofern es für seine Vermittlungstätigkeit vom Anmeldenden eine Gebühr erhebt und eine Kardinalpflicht des Vermittlungsvertrages verletzt; in diesem Fall ist die Haftung auf die Vermittlungsprovision beschränkt. 8. Unwirksamkeit einer ReisebedingungDie Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vermittlungsvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Die Unwirksamkeit des vermittelten Reisevertrages berührt den Vermittlungsvertrag nicht. 9. GerichtsstandGerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist der Sitz von ftp |


